In unserer Praxis stellen wir fest, dass viele Streitigkeiten aufgrund einer lückenhaften, inkohärenten oder ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Folgen ihrer Anwendung verfassten Dokumentation entstehen.
Wir helfen sowohl Bauherren als auch Bauunternehmern und Beauftragten (Architekten und Ingenieuren) dabei, über eine zuverlässige rechtliche Dokumentation zu verfügen, die es diese ermöglicht, die Probleme, die jedes Bauprojekt mit sich bringt, im Voraus zu lösen.
Wir unterstützen Sie namentlich bei der Verfassung der folgenden Verträge:
- Konsortium
- Werkvertrag (General-, Total-, Subunternehmervertrag)
- Vertrag mit Beauftragten (Architekten, Ingenieure)
- Maklervertrag
Unsere Anwälte lieben und verstehen das Wirtschaftsrecht, sowohl in der Schweiz als auch international. Sie sind sehr ansprechbar und tragen die Angelegenheiten ihrer Mandanten, um die beste rechtliche und praktische Lösung zu finden. Sie verfügen über langjährige internationale Erfahrung im Wirtschaftsrecht. Sie sprechen mehrere Fremdsprachen fließend und haben Korrespondenten in der ganzen Welt.
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