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Gesellschaftsrecht

Informationen über

Unsere Kanzlei hat Erfahrung mit Firmengründungen und der Erstellung aller rechtlich relevanten Dokumente für das Funktionieren eines Unternehmens. Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform Ihrer Gesellschaft, damit Sie Ihre Geschäftsideen und Geschäftsprojekte optimal entwickeln können. Wir sind auch mit der Erstellung von komplexen Gesellschaftsstatuten vertraut. Wir erarbeiten die Organisationsreglemente Ihres Unternehmens für die reibungslose Gestaltung der Beziehungen zwischen Aktionären, Geschäftsleitung und Investoren.

 

Wir begleiten die Kapitalerhöhung Ihrer Gesellschaft, wenn in Ihr Unternehmen investiert werden soll. Wir begleiten Sie in der Umgestaltung oder bei der Fusion Ihrer Gesellschaft, damit sie sich unternehmerisch weiterentwickeln kann. Wir haben das nötige Know-how für den Erwerb einer Gesellschaft nach schweizerischem Recht. Wir sorgen für eine effiziente Abwicklung des Geschäfts und der daraus resultierenden Folgen. Wir haben Erfahrung bei der Steuerung der Beziehungen einer Gesellschaft zu ihren Aktionären und Investoren.

 

Wir können für Sie auch Aktionärsbindungsverträge und Investitionsvereinbarungen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Vorteile aber auch Fallstricke erstellen. Für weitergehende auf Sie zugeschnittene Informationen bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

Unsere Anwälte für Wirtschaftsrecht sind kompetent in der Gründung von Unternehmen und bei der Erstellung aller rechtlichen Dokumente im Zusammenhang mit deren Geschäftstätigkeit. Daher beraten wir Sie bei der Auswahl der besten Unternehmensform, um eine optimale Entwicklung Ihrer Ideen und Geschäftsprojekte zu gewährleisten. Wir sind erfahren im Verfassen von komplexen Satzungsklauseln. Wir sind in der Lage, die Organisationsregeln des Unternehmens zu erstellen, um die Beziehungen zwischen Aktionären, der Geschäftsführung und den Investoren harmonisch zu verwalten.

 

Wir unterstützen Sie bei der Erhöhung des Kapitals Ihres Unternehmens, um Investitionen zu ermöglichen. Wir führen Sie durch den Umwandlungs- oder Fusionierungsprozess Ihres Unternehmens, insbesondere um seine unternehmerische Weiterentwicklung zu erleichtern. Wir sind erfahren im Umgang mit der Übernahme eines Unternehmens nach schweizerischem Recht und helfen Ihnen dabei, diese Transaktion und ihre Auswirkungen effektiv zu bewältigen. Wir haben Erfahrung in der Verwaltung der Beziehungen des Unternehmens zu seinen Aktionären und Investoren.

 

Wir können daher Aktionärsvereinbarungen und Investitionsvereinbarungen verfassen und kennen alle Fallstricke und Vorteile. Für weitere Informationen zu Ihrer Situation nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Unsere Anwälte im Gesellschaftsrecht

Das Unternehmen ist der Schnittpunkt vieler Interessen: die der Aktionäre, der Führungskräfte, der Mitarbeiter und der Investoren. Der Anwalt ist in der Lage, diese oft widersprüchlichen Interessen zu unterscheiden. Als Vertreter seines Mandanten ist er am besten in der Lage, dessen Positionen zu verteidigen und seine Rechte zu wahren. Die Anwaltskanzlei Wilhelm Gilliéron SA verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Unternehmern.

Wilhelm Gilliéron Avocats SA kennt die Vor- und Nachteile jeder rechtlichen Gesellschaftsform im schweizerischen Recht. Es ist nämlich von grundlegender Bedeutung, sofort die richtige Rechtsform für das Unternehmen wählen zu können, um auf einer stabilen Grundlage zu starten.

Der Gesellschaftervertrag ist von entscheidender Bedeutung, da er die Rollen, Beziehungen und Regeln zwischen den Gesellschaftern definiert. Die Fachkenntnisse und erfahrenen Ratschläge unserer Anwälte ermöglichen es Ihnen, zukünftige Meinungsverschiedenheiten zu bewerten und vorherzusehen, was wiederum die Stabilität Ihres Unternehmens gewährleistet und Ihre Investition sichert.

Der Anwalt hat eine entscheidende Rolle zu spielen. Er ist der Berater der verschiedenen Akteure im Unternehmen. Während der Notar als öffentlicher Amtsträger und die Treuhandgesellschaft als Revisionsorgan agieren, berät der Anwalt entweder die Aktionäre gemeinsam, um das unternehmerische Ziel rechtlich zu erreichen, oder bestimmte Aktionäre gegenüber anderen oder das Unternehmen in Bezug auf seine Beziehungen zu verschiedenen Aktionären. Der Anwalt ist somit der einzige Berater, der Partei ergreift, ohne durch eine gesetzlich festgelegte Rolle gebunden zu sein. Sein Beitrag ist daher vollständig differenziert und ergänzt die Arbeit der anderen Akteure im Unternehmen.

Zunächst einmal ist es wichtig, den richtigen Gesellschaftstyp auszuwählen. Im schweizerischen Recht kommt dies in der Regel auf die Wahl zwischen einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hinaus. Diese Entscheidung ist nicht trivial. Sie kann erhebliche Unterschiede mit sich bringen, insbesondere im Falle von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern. Die Ausarbeitung der Satzung sollte ebenfalls sorgfältig geprüft werden. Dabei geht es darum, nicht unbedingt auf Standardstatuten zurückzugreifen, sondern maßgeschneiderte Statuten zu erstellen, die die Umsetzung des wirtschaftlichen Plans des Unternehmens ermöglichen. Die Ausarbeitung des Gesellschaftervertrags ist eine weitere Herausforderung. Es kursieren viele minderwertige Vorlagen im Internet, und viele Nicht-Juristen glauben, dass diese sogenannten Vorlagen ausreichen würden. Die Governance muss in einfachen, aber dynamischen Texten formalisiert und kontinuierlich angepasst werden, um den Geist der Unternehmensakteure zusammenzufassen und ihre nächsten unternehmerischen Schritte zu lenken. In all diesen Situationen, die wie Selbstverständlichkeiten klingen, kann ein Anwalt Ratschläge erteilen, vorausgesetzt, er verfügt über umfassende Erfahrung und eine Geisteshaltung, die innovative rechtliche Lösungen fördert, die die Geschäftsentwicklung begünstigen und nicht dazu führen, dass sie gebremst wird. Zu viele Gesellschaftervereinbarungen von übergenauen oder unerfahrenen Juristen erweisen sich als Falle anstelle einer Sprungschanze für den Erfolg des Unternehmens.

Auf jeden Fall! Die rechtliche Dokumentation sollte als Garten betrachtet werden. Sie wurde für eine zwangsläufig begrenzte Zeit geschaffen und muss regelmäßig gepflegt werden. Diese Texte sollten regelmäßig überprüft und angepasst werden, ähnlich wie beim regelmäßigen Mähen des Rasens. Sie müssen an die Entwicklung des Unternehmens und seiner Akteure angepasst werden, da veraltete oder sogar gefährliche Bestimmungen entstehen können, die nicht geeignet oder kontraproduktiv sind. Der Anwalt kann in dieser Hinsicht eine treibende Kraft sein. Er ist der Hüter und Führer dieser kontinuierlichen Anpassung.

Das Unternehmen ist der Schnittpunkt vieler Interessen: die der Aktionäre, der Führungskräfte, der Mitarbeiter und der Investoren. Der Anwalt ist in der Lage, diese oft widersprüchlichen Interessen zu unterscheiden. Als Vertreter seines Mandanten ist er am besten in der Lage, dessen Positionen zu verteidigen und seine Rechte zu wahren. Die Anwaltskanzlei Wilhelm Gilliéron SA verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Unternehmern.

Wilhelm Gilliéron Avocats SA kennt die Vor- und Nachteile jeder rechtlichen Gesellschaftsform im schweizerischen Recht. Es ist nämlich von grundlegender Bedeutung, sofort die richtige Rechtsform für das Unternehmen wählen zu können, um auf einer stabilen Grundlage zu starten.

Der Gesellschaftervertrag ist von entscheidender Bedeutung, da er die Rollen, Beziehungen und Regeln zwischen den Gesellschaftern definiert. Die Fachkenntnisse und erfahrenen Ratschläge unserer Anwälte ermöglichen es Ihnen, zukünftige Meinungsverschiedenheiten zu bewerten und vorherzusehen, was wiederum die Stabilität Ihres Unternehmens gewährleistet und Ihre Investition sichert.

Der Anwalt hat eine entscheidende Rolle zu spielen. Er ist der Berater der verschiedenen Akteure im Unternehmen. Während der Notar als öffentlicher Amtsträger und die Treuhandgesellschaft als Revisionsorgan agieren, berät der Anwalt entweder die Aktionäre gemeinsam, um das unternehmerische Ziel rechtlich zu erreichen, oder bestimmte Aktionäre gegenüber anderen oder das Unternehmen in Bezug auf seine Beziehungen zu verschiedenen Aktionären. Der Anwalt ist somit der einzige Berater, der Partei ergreift, ohne durch eine gesetzlich festgelegte Rolle gebunden zu sein. Sein Beitrag ist daher vollständig differenziert und ergänzt die Arbeit der anderen Akteure im Unternehmen.

Zunächst einmal ist es wichtig, den richtigen Gesellschaftstyp auszuwählen. Im schweizerischen Recht kommt dies in der Regel auf die Wahl zwischen einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hinaus. Diese Entscheidung ist nicht trivial. Sie kann erhebliche Unterschiede mit sich bringen, insbesondere im Falle von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern. Die Ausarbeitung der Satzung sollte ebenfalls sorgfältig geprüft werden. Dabei geht es darum, nicht unbedingt auf Standardstatuten zurückzugreifen, sondern maßgeschneiderte Statuten zu erstellen, die die Umsetzung des wirtschaftlichen Plans des Unternehmens ermöglichen. Die Ausarbeitung des Gesellschaftervertrags ist eine weitere Herausforderung. Es kursieren viele minderwertige Vorlagen im Internet, und viele Nicht-Juristen glauben, dass diese sogenannten Vorlagen ausreichen würden. Die Governance muss in einfachen, aber dynamischen Texten formalisiert und kontinuierlich angepasst werden, um den Geist der Unternehmensakteure zusammenzufassen und ihre nächsten unternehmerischen Schritte zu lenken. In all diesen Situationen, die wie Selbstverständlichkeiten klingen, kann ein Anwalt Ratschläge erteilen, vorausgesetzt, er verfügt über umfassende Erfahrung und eine Geisteshaltung, die innovative rechtliche Lösungen fördert, die die Geschäftsentwicklung begünstigen und nicht dazu führen, dass sie gebremst wird. Zu viele Gesellschaftervereinbarungen von übergenauen oder unerfahrenen Juristen erweisen sich als Falle anstelle einer Sprungschanze für den Erfolg des Unternehmens.

Auf jeden Fall! Die rechtliche Dokumentation sollte als Garten betrachtet werden. Sie wurde für eine zwangsläufig begrenzte Zeit geschaffen und muss regelmäßig gepflegt werden. Diese Texte sollten regelmäßig überprüft und angepasst werden, ähnlich wie beim regelmäßigen Mähen des Rasens. Sie müssen an die Entwicklung des Unternehmens und seiner Akteure angepasst werden, da veraltete oder sogar gefährliche Bestimmungen entstehen können, die nicht geeignet oder kontraproduktiv sind. Der Anwalt kann in dieser Hinsicht eine treibende Kraft sein. Er ist der Hüter und Führer dieser kontinuierlichen Anpassung.

Das Unternehmen ist der Schnittpunkt vieler Interessen: die der Aktionäre, der Führungskräfte, der Mitarbeiter und der Investoren. Der Anwalt ist in der Lage, diese oft widersprüchlichen Interessen zu unterscheiden. Als Vertreter seines Mandanten ist er am besten in der Lage, dessen Positionen zu verteidigen und seine Rechte zu wahren. Die Anwaltskanzlei Wilhelm Gilliéron SA verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Unternehmern.

Wilhelm Gilliéron Avocats SA kennt die Vor- und Nachteile jeder rechtlichen Gesellschaftsform im schweizerischen Recht. Es ist nämlich von grundlegender Bedeutung, sofort die richtige Rechtsform für das Unternehmen wählen zu können, um auf einer stabilen Grundlage zu starten.

Der Gesellschaftervertrag ist von entscheidender Bedeutung, da er die Rollen, Beziehungen und Regeln zwischen den Gesellschaftern definiert. Die Fachkenntnisse und erfahrenen Ratschläge unserer Anwälte ermöglichen es Ihnen, zukünftige Meinungsverschiedenheiten zu bewerten und vorherzusehen, was wiederum die Stabilität Ihres Unternehmens gewährleistet und Ihre Investition sichert.

Der Anwalt hat eine entscheidende Rolle zu spielen. Er ist der Berater der verschiedenen Akteure im Unternehmen. Während der Notar als öffentlicher Amtsträger und die Treuhandgesellschaft als Revisionsorgan agieren, berät der Anwalt entweder die Aktionäre gemeinsam, um das unternehmerische Ziel rechtlich zu erreichen, oder bestimmte Aktionäre gegenüber anderen oder das Unternehmen in Bezug auf seine Beziehungen zu verschiedenen Aktionären. Der Anwalt ist somit der einzige Berater, der Partei ergreift, ohne durch eine gesetzlich festgelegte Rolle gebunden zu sein. Sein Beitrag ist daher vollständig differenziert und ergänzt die Arbeit der anderen Akteure im Unternehmen.

Zunächst einmal ist es wichtig, den richtigen Gesellschaftstyp auszuwählen. Im schweizerischen Recht kommt dies in der Regel auf die Wahl zwischen einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hinaus. Diese Entscheidung ist nicht trivial. Sie kann erhebliche Unterschiede mit sich bringen, insbesondere im Falle von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern. Die Ausarbeitung der Satzung sollte ebenfalls sorgfältig geprüft werden. Dabei geht es darum, nicht unbedingt auf Standardstatuten zurückzugreifen, sondern maßgeschneiderte Statuten zu erstellen, die die Umsetzung des wirtschaftlichen Plans des Unternehmens ermöglichen. Die Ausarbeitung des Gesellschaftervertrags ist eine weitere Herausforderung. Es kursieren viele minderwertige Vorlagen im Internet, und viele Nicht-Juristen glauben, dass diese sogenannten Vorlagen ausreichen würden. Die Governance muss in einfachen, aber dynamischen Texten formalisiert und kontinuierlich angepasst werden, um den Geist der Unternehmensakteure zusammenzufassen und ihre nächsten unternehmerischen Schritte zu lenken. In all diesen Situationen, die wie Selbstverständlichkeiten klingen, kann ein Anwalt Ratschläge erteilen, vorausgesetzt, er verfügt über umfassende Erfahrung und eine Geisteshaltung, die innovative rechtliche Lösungen fördert, die die Geschäftsentwicklung begünstigen und nicht dazu führen, dass sie gebremst wird. Zu viele Gesellschaftervereinbarungen von übergenauen oder unerfahrenen Juristen erweisen sich als Falle anstelle einer Sprungschanze für den Erfolg des Unternehmens.

Auf jeden Fall! Die rechtliche Dokumentation sollte als Garten betrachtet werden. Sie wurde für eine zwangsläufig begrenzte Zeit geschaffen und muss regelmäßig gepflegt werden. Diese Texte sollten regelmäßig überprüft und angepasst werden, ähnlich wie beim regelmäßigen Mähen des Rasens. Sie müssen an die Entwicklung des Unternehmens und seiner Akteure angepasst werden, da veraltete oder sogar gefährliche Bestimmungen entstehen können, die nicht geeignet oder kontraproduktiv sind. Der Anwalt kann in dieser Hinsicht eine treibende Kraft sein. Er ist der Hüter und Führer dieser kontinuierlichen Anpassung.

Das Unternehmen ist der Schnittpunkt vieler Interessen: die der Aktionäre, der Führungskräfte, der Mitarbeiter und der Investoren. Der Anwalt ist in der Lage, diese oft widersprüchlichen Interessen zu unterscheiden. Als Vertreter seines Mandanten ist er am besten in der Lage, dessen Positionen zu verteidigen und seine Rechte zu wahren. Die Anwaltskanzlei Wilhelm Gilliéron SA verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Unternehmern.

Wilhelm Gilliéron Avocats SA kennt die Vor- und Nachteile jeder rechtlichen Gesellschaftsform im schweizerischen Recht. Es ist nämlich von grundlegender Bedeutung, sofort die richtige Rechtsform für das Unternehmen wählen zu können, um auf einer stabilen Grundlage zu starten.

Der Gesellschaftervertrag ist von entscheidender Bedeutung, da er die Rollen, Beziehungen und Regeln zwischen den Gesellschaftern definiert. Die Fachkenntnisse und erfahrenen Ratschläge unserer Anwälte ermöglichen es Ihnen, zukünftige Meinungsverschiedenheiten zu bewerten und vorherzusehen, was wiederum die Stabilität Ihres Unternehmens gewährleistet und Ihre Investition sichert.

Der Anwalt hat eine entscheidende Rolle zu spielen. Er ist der Berater der verschiedenen Akteure im Unternehmen. Während der Notar als öffentlicher Amtsträger und die Treuhandgesellschaft als Revisionsorgan agieren, berät der Anwalt entweder die Aktionäre gemeinsam, um das unternehmerische Ziel rechtlich zu erreichen, oder bestimmte Aktionäre gegenüber anderen oder das Unternehmen in Bezug auf seine Beziehungen zu verschiedenen Aktionären. Der Anwalt ist somit der einzige Berater, der Partei ergreift, ohne durch eine gesetzlich festgelegte Rolle gebunden zu sein. Sein Beitrag ist daher vollständig differenziert und ergänzt die Arbeit der anderen Akteure im Unternehmen.

Zunächst einmal ist es wichtig, den richtigen Gesellschaftstyp auszuwählen. Im schweizerischen Recht kommt dies in der Regel auf die Wahl zwischen einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hinaus. Diese Entscheidung ist nicht trivial. Sie kann erhebliche Unterschiede mit sich bringen, insbesondere im Falle von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern. Die Ausarbeitung der Satzung sollte ebenfalls sorgfältig geprüft werden. Dabei geht es darum, nicht unbedingt auf Standardstatuten zurückzugreifen, sondern maßgeschneiderte Statuten zu erstellen, die die Umsetzung des wirtschaftlichen Plans des Unternehmens ermöglichen. Die Ausarbeitung des Gesellschaftervertrags ist eine weitere Herausforderung. Es kursieren viele minderwertige Vorlagen im Internet, und viele Nicht-Juristen glauben, dass diese sogenannten Vorlagen ausreichen würden. Die Governance muss in einfachen, aber dynamischen Texten formalisiert und kontinuierlich angepasst werden, um den Geist der Unternehmensakteure zusammenzufassen und ihre nächsten unternehmerischen Schritte zu lenken. In all diesen Situationen, die wie Selbstverständlichkeiten klingen, kann ein Anwalt Ratschläge erteilen, vorausgesetzt, er verfügt über umfassende Erfahrung und eine Geisteshaltung, die innovative rechtliche Lösungen fördert, die die Geschäftsentwicklung begünstigen und nicht dazu führen, dass sie gebremst wird. Zu viele Gesellschaftervereinbarungen von übergenauen oder unerfahrenen Juristen erweisen sich als Falle anstelle einer Sprungschanze für den Erfolg des Unternehmens.

Auf jeden Fall! Die rechtliche Dokumentation sollte als Garten betrachtet werden. Sie wurde für eine zwangsläufig begrenzte Zeit geschaffen und muss regelmäßig gepflegt werden. Diese Texte sollten regelmäßig überprüft und angepasst werden, ähnlich wie beim regelmäßigen Mähen des Rasens. Sie müssen an die Entwicklung des Unternehmens und seiner Akteure angepasst werden, da veraltete oder sogar gefährliche Bestimmungen entstehen können, die nicht geeignet oder kontraproduktiv sind. Der Anwalt kann in dieser Hinsicht eine treibende Kraft sein. Er ist der Hüter und Führer dieser kontinuierlichen Anpassung.

Das Unternehmen ist der Schnittpunkt vieler Interessen: die der Aktionäre, der Führungskräfte, der Mitarbeiter und der Investoren. Der Anwalt ist in der Lage, diese oft widersprüchlichen Interessen zu unterscheiden. Als Vertreter seines Mandanten ist er am besten in der Lage, dessen Positionen zu verteidigen und seine Rechte zu wahren. Die Anwaltskanzlei Wilhelm Gilliéron SA verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Unternehmern.

Wilhelm Gilliéron Avocats SA kennt die Vor- und Nachteile jeder rechtlichen Gesellschaftsform im schweizerischen Recht. Es ist nämlich von grundlegender Bedeutung, sofort die richtige Rechtsform für das Unternehmen wählen zu können, um auf einer stabilen Grundlage zu starten.

Der Gesellschaftervertrag ist von entscheidender Bedeutung, da er die Rollen, Beziehungen und Regeln zwischen den Gesellschaftern definiert. Die Fachkenntnisse und erfahrenen Ratschläge unserer Anwälte ermöglichen es Ihnen, zukünftige Meinungsverschiedenheiten zu bewerten und vorherzusehen, was wiederum die Stabilität Ihres Unternehmens gewährleistet und Ihre Investition sichert.

Der Anwalt hat eine entscheidende Rolle zu spielen. Er ist der Berater der verschiedenen Akteure im Unternehmen. Während der Notar als öffentlicher Amtsträger und die Treuhandgesellschaft als Revisionsorgan agieren, berät der Anwalt entweder die Aktionäre gemeinsam, um das unternehmerische Ziel rechtlich zu erreichen, oder bestimmte Aktionäre gegenüber anderen oder das Unternehmen in Bezug auf seine Beziehungen zu verschiedenen Aktionären. Der Anwalt ist somit der einzige Berater, der Partei ergreift, ohne durch eine gesetzlich festgelegte Rolle gebunden zu sein. Sein Beitrag ist daher vollständig differenziert und ergänzt die Arbeit der anderen Akteure im Unternehmen.

Zunächst einmal ist es wichtig, den richtigen Gesellschaftstyp auszuwählen. Im schweizerischen Recht kommt dies in der Regel auf die Wahl zwischen einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hinaus. Diese Entscheidung ist nicht trivial. Sie kann erhebliche Unterschiede mit sich bringen, insbesondere im Falle von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern. Die Ausarbeitung der Satzung sollte ebenfalls sorgfältig geprüft werden. Dabei geht es darum, nicht unbedingt auf Standardstatuten zurückzugreifen, sondern maßgeschneiderte Statuten zu erstellen, die die Umsetzung des wirtschaftlichen Plans des Unternehmens ermöglichen. Die Ausarbeitung des Gesellschaftervertrags ist eine weitere Herausforderung. Es kursieren viele minderwertige Vorlagen im Internet, und viele Nicht-Juristen glauben, dass diese sogenannten Vorlagen ausreichen würden. Die Governance muss in einfachen, aber dynamischen Texten formalisiert und kontinuierlich angepasst werden, um den Geist der Unternehmensakteure zusammenzufassen und ihre nächsten unternehmerischen Schritte zu lenken. In all diesen Situationen, die wie Selbstverständlichkeiten klingen, kann ein Anwalt Ratschläge erteilen, vorausgesetzt, er verfügt über umfassende Erfahrung und eine Geisteshaltung, die innovative rechtliche Lösungen fördert, die die Geschäftsentwicklung begünstigen und nicht dazu führen, dass sie gebremst wird. Zu viele Gesellschaftervereinbarungen von übergenauen oder unerfahrenen Juristen erweisen sich als Falle anstelle einer Sprungschanze für den Erfolg des Unternehmens.

Auf jeden Fall! Die rechtliche Dokumentation sollte als Garten betrachtet werden. Sie wurde für eine zwangsläufig begrenzte Zeit geschaffen und muss regelmäßig gepflegt werden. Diese Texte sollten regelmäßig überprüft und angepasst werden, ähnlich wie beim regelmäßigen Mähen des Rasens. Sie müssen an die Entwicklung des Unternehmens und seiner Akteure angepasst werden, da veraltete oder sogar gefährliche Bestimmungen entstehen können, die nicht geeignet oder kontraproduktiv sind. Der Anwalt kann in dieser Hinsicht eine treibende Kraft sein. Er ist der Hüter und Führer dieser kontinuierlichen Anpassung.

Das Unternehmen ist der Schnittpunkt vieler Interessen: die der Aktionäre, der Führungskräfte, der Mitarbeiter und der Investoren. Der Anwalt ist in der Lage, diese oft widersprüchlichen Interessen zu unterscheiden. Als Vertreter seines Mandanten ist er am besten in der Lage, dessen Positionen zu verteidigen und seine Rechte zu wahren. Die Anwaltskanzlei Wilhelm Gilliéron SA verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Unternehmern.

Wilhelm Gilliéron Avocats SA kennt die Vor- und Nachteile jeder rechtlichen Gesellschaftsform im schweizerischen Recht. Es ist nämlich von grundlegender Bedeutung, sofort die richtige Rechtsform für das Unternehmen wählen zu können, um auf einer stabilen Grundlage zu starten.

Der Gesellschaftervertrag ist von entscheidender Bedeutung, da er die Rollen, Beziehungen und Regeln zwischen den Gesellschaftern definiert. Die Fachkenntnisse und erfahrenen Ratschläge unserer Anwälte ermöglichen es Ihnen, zukünftige Meinungsverschiedenheiten zu bewerten und vorherzusehen, was wiederum die Stabilität Ihres Unternehmens gewährleistet und Ihre Investition sichert.

Der Anwalt hat eine entscheidende Rolle zu spielen. Er ist der Berater der verschiedenen Akteure im Unternehmen. Während der Notar als öffentlicher Amtsträger und die Treuhandgesellschaft als Revisionsorgan agieren, berät der Anwalt entweder die Aktionäre gemeinsam, um das unternehmerische Ziel rechtlich zu erreichen, oder bestimmte Aktionäre gegenüber anderen oder das Unternehmen in Bezug auf seine Beziehungen zu verschiedenen Aktionären. Der Anwalt ist somit der einzige Berater, der Partei ergreift, ohne durch eine gesetzlich festgelegte Rolle gebunden zu sein. Sein Beitrag ist daher vollständig differenziert und ergänzt die Arbeit der anderen Akteure im Unternehmen.

Zunächst einmal ist es wichtig, den richtigen Gesellschaftstyp auszuwählen. Im schweizerischen Recht kommt dies in der Regel auf die Wahl zwischen einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hinaus. Diese Entscheidung ist nicht trivial. Sie kann erhebliche Unterschiede mit sich bringen, insbesondere im Falle von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern. Die Ausarbeitung der Satzung sollte ebenfalls sorgfältig geprüft werden. Dabei geht es darum, nicht unbedingt auf Standardstatuten zurückzugreifen, sondern maßgeschneiderte Statuten zu erstellen, die die Umsetzung des wirtschaftlichen Plans des Unternehmens ermöglichen. Die Ausarbeitung des Gesellschaftervertrags ist eine weitere Herausforderung. Es kursieren viele minderwertige Vorlagen im Internet, und viele Nicht-Juristen glauben, dass diese sogenannten Vorlagen ausreichen würden. Die Governance muss in einfachen, aber dynamischen Texten formalisiert und kontinuierlich angepasst werden, um den Geist der Unternehmensakteure zusammenzufassen und ihre nächsten unternehmerischen Schritte zu lenken. In all diesen Situationen, die wie Selbstverständlichkeiten klingen, kann ein Anwalt Ratschläge erteilen, vorausgesetzt, er verfügt über umfassende Erfahrung und eine Geisteshaltung, die innovative rechtliche Lösungen fördert, die die Geschäftsentwicklung begünstigen und nicht dazu führen, dass sie gebremst wird. Zu viele Gesellschaftervereinbarungen von übergenauen oder unerfahrenen Juristen erweisen sich als Falle anstelle einer Sprungschanze für den Erfolg des Unternehmens.

Auf jeden Fall! Die rechtliche Dokumentation sollte als Garten betrachtet werden. Sie wurde für eine zwangsläufig begrenzte Zeit geschaffen und muss regelmäßig gepflegt werden. Diese Texte sollten regelmäßig überprüft und angepasst werden, ähnlich wie beim regelmäßigen Mähen des Rasens. Sie müssen an die Entwicklung des Unternehmens und seiner Akteure angepasst werden, da veraltete oder sogar gefährliche Bestimmungen entstehen können, die nicht geeignet oder kontraproduktiv sind. Der Anwalt kann in dieser Hinsicht eine treibende Kraft sein. Er ist der Hüter und Führer dieser kontinuierlichen Anpassung.

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