Das neue Bundesdatenschutzgesetz: Sorgen machen, ja! Kein Grund zur Panik!
„Was machen Sie mit meinen Daten? „Warum fragen Sie mich nach meiner Telefonnummer? „Muss ich Ihre Kundendatei ausfüllen? Muss ich Ihnen all diese Informationen geben? „. All diese Fragen, denen sich viele Einzelhändler heute stellen müssen, wurden vor ein paar Jahren noch nicht gestellt. Im digitalen Zeitalter ist es schwierig, sich dem Bewusstsein zu entziehen, […]
Ankündigungen Chambers
Wir gratulieren Philippe Gilliéron zu den Auszeichnungen unserer Kollegen und Mandanten in den Ausgaben 2021 von Chambers und Who’s Who Legal Schweiz. Danke, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken; seien Sie versichert, dass wir alles tun werden, um es zu erhalten – im Sinne der Partnerschaft, die uns mit unseren Kunden verbindet!
Autsch, ich habe meinen Domainnamen verloren!
Im digitalen Zeitalter ist es unerlässlich, einen Domainnamen zu haben, der Ihrer Corporate Identity entspricht. Es gibt jedoch viele Umstände, die zu unangenehmen Überraschungen führen können. Hier ist eine Anthologie: „Ich habe vergessen, meinen Domain-Namen zu erneuern, und ein Dritter hat ihn registriert„, „mein ehemaliger Mitarbeiter, von dem ich mich getrennt habe, hat meinen Domain-Namen […]
Datenschutzschulung: WEKA vertraut uns!
Wir freuen uns, dass WEKA (ein führendes Unternehmen auf dem Gebiet des Wissensmanagements und der juristischen Ausbildung) uns das Vertrauen geschenkt und Philippe Gilliéron eingeladen hat, die internen Teams der CARITAS Suisse Romande im Datenschutz zu schulen. Es ist möglich, an einem Tag eine grundlegende Schulung zum Thema Datenschutz zu erhalten und solide Richtlinien zum Aufbau […]
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste: ein kleines Ja, aber ein JA!
Selten hat ein so technisches Thema wie die Abstimmung am 7. März 2010 so viele – oft negative – Positionen in der Medienlandschaft hervorgerufen, sei es in der Presse oder in sozialen Netzwerken. Ein Argument sticht oft hervor: das der staatlichen Souveränität. Wie kann der Bund es wagen, seine Rolle aufzugeben und sich auf eine […]
Philippe Gilliéron als einer der besten Markenrechtsexperten von WTR1000 2021 ausgewählt
Wilhelm Gilliéron Rechtsanwälte AG ist stolz darauf, Philippe Gilliéron zu den anerkannten Experten im Markenrecht in der Schweiz zählen zu können. Die jährlich von der World Trademark Review veröffentlichte WTR1000 beschreibt Philippe Gilliéron als (zitierte Passage) : “an outstanding lawyer with a strong commercial sense. He excels in issues concerning legal technology and can translate […]
Lassen Sie Ihre Website entwickeln : autsch, ich habe das Copyright nicht auf meiner Website !
Was auch immer Ihre Aktivitäten sind, es ist heute schwer vorstellbar, dass Sie diese ohne eine Website einsetzen können. Egal, ob es sich bei dieser Website um ein einfaches Schaufenster handelt oder ob sie E-Commerce ermöglichen soll, wird ihre Entwicklung in der Regel einer Agentur oder einem Freiberufler anvertraut. Es ist dann besser, sich die […]
Gesundheit und Daten: Welcher rechtliche Rahmen?
Auf Anfrage von OneTrust DataGuidance hat Philippe Gilliéron kürzlich eine Analyse des Schweizer Rechtsrahmens für die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen erstellt. Sein 25-seitiger Beitrag ist hier zu finden (mit Proberegistrierung): Philippe Gilliéron | DataGuidance
Die Übermittlung personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten: auf dem Weg zu einer unmöglichen Lösung?
Seit dem 16. Juli 2020 ist die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land, das nicht über ein angemessenes Schutzniveau verfügt, darunter die Vereinigten Staaten, fragwürdig und erfordert eine Prüfung der mit einer solchen Übermittlung verbundenen Risiken. Das Versäumnis, dies zu tun, kann daher als Verletzung sowohl des DSVGO als auch des Bundesgesetzes über den Datenschutz […]
Philippe Gilliéron ist nun einer der von OneTrust Dataguidance ausgewählten Schweizer Datenschutzexperten
Wilhelm Gilliéron Rechtsanwälte AG freut sich, Ihnen mitzuteilen, dass Philippe Gilliéron nun auf der Liste der von OneTrust Dataguidance verbliebenen Schweizer Datenschutzexperten steht, mit einem ersten Beitrag, der sich auf die Risikobeurteilung bezüglich des Datentransfers in die Schweiz nach dem Urteil Schrems II bezieht, und weiteren, die noch folgen werden.