Die Schweiz hat 9 Millionen Einwohner in einem engen Gebiet, das zu fast zwei Dritteln von Bergen bedeckt ist. Diese geografischen Zwänge machen Land zu einem knappen Gut. Das Land muss daher erschlossen werden. Die Erschließungsanforderungen können erhebliche Auswirkungen sowohl auf die mit der Erschließung beauftragten öffentlichen Körperschaften als auch auf die Bürger haben, die unter den Folgen leiden.
Die Kanzlei unterstützt sowohl die öffentlichen Körperschaften als auch die von Raumplanungsmassnahmen betroffenen Personen und begleitet sie bei den notwendigen rechtlichen Schritten zur Verteidigung ihrer Rechte, d.h. insbesondere bei der gegenwärtig stattfindenden Redimensionierung der Bauzonen und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen (Auszonung, Entschäidgung, Enteignung).
Unsere Anwälte lieben und verstehen das Wirtschaftsrecht, sowohl in der Schweiz als auch international. Sie sind sehr ansprechbar und tragen die Angelegenheiten ihrer Mandanten, um die beste rechtliche und praktische Lösung zu finden. Sie verfügen über langjährige internationale Erfahrung im Wirtschaftsrecht. Sie sprechen mehrere Fremdsprachen fließend und haben Korrespondenten in der ganzen Welt.
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