Handelsrechtliche Streitigkeiten können zwischen Aktionären entstehen und die Gesellschaft betreffen, zwischen Aktionären und Vorstandsmitgliedern oder zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern.
Diese Streitigkeiten können für ein Unternehmen sehr kostspielig sein. Sie können das Ende des Unternehmens bedeuten.
Unsere Anwälte wissen, wie man ein Verhandlungsklima schafft, das es ermöglicht, solche Streitigkeiten zu antizipieren oder im Rahmen von Verhandlungen oder alternativen Streitbeilegungsverfahren zu lösen.
Wenn ein Gerichtsverfahren unvermeidlich ist, wissen unsere Anwälte die Organe des Unternehmens bei der Entwicklung einer Strategie zu beraten, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und gleichzeitig das durchzuführende Verfahren in einen klaren wirtschaftlichen Rahmen zu stellen, der den finanziellen Möglichkeiten des betreffenden Unternehmens entspricht.
Unsere Rechtsanwälte können vor allen Zivilgerichten der Westschweiz oder vor Schiedsgerichten in der Schweiz und auf internationaler Ebene intervenieren. (ICC, SwissRules of arbitration).
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