Das Schuldrecht, oder besser bekannt als das Vertragsrecht, ist die Grundlage der beruflichen Beziehungen, der wirtschaftlichen Beziehungen, aber auch zunehmend der privaten Beziehungen, sei es von Unternehmen oder Privatpersonen. Dieser Zweig des Rechts umfasst alle Vorschriften über die Entstehung, die Wirkungen, die Beendigung und die Modalitäten von Verpflichtungen. Es ist der allgemeine Teil des Schuldrechts. Es umfasst auch – und dies ist der besondere Teil des Schuldrechts – spezifische Regeln, die für namentlich genannte Verträge gelten, wie z.B. Arbeitsverträge, Mietverträge, Kaufverträge, Agenturverträge, Werkverträge, usw.
Mit einer breiten Erfahrung im Vertragsrecht vertritt und berät unser Team sowohl natürliche als auch juristische Personen in allen ihren vertraglichen Beziehungen, sei es vor Vertragsabschluss, während der Vertragsdurchführung, bei Vertragsbeendigung und natürlich im Falle eines Rechtsstreits.
In all diesen Phasen der Vertragsbeziehung bietet unser Team eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die von der Beratung, Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Rechtsgutachten bis hin zur Vertretung der Parteien vor den Justizbehörden im Falle eines Rechtsstreits reichen.
Die Grundlage jeder vertraglichen Beziehung sind wirtschaftliche Überlegungen, aber auch Menschen.
Wir sind bestrebt, dies im Auge zu behalten und pragmatische Lösungen zu finden, unabhängig von den Bedürfnissen unserer Kunden, in allen Phasen ihrer Vertragsbeziehung, unabhängig vom Vertrag und unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen, eine Privatperson, einen Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer, einen Vermieter, einen Mieter usw. handelt.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung in Ihrem Unternehmen? Ist eine unserer Nachrichten für Sie relevant? Sind Sie an unserem Fachwissen interessiert und möchten Sie mehr darüber erfahren? Was auch immer der Grund sein mag, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, und wir werden gerne gemeinsam besprechen, wie wir Ihnen am besten helfen können.
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