Die Rechtsform der Aktiengesellschaft wurde kürzlich vom Gesetzgeber für die Ausübung der Anwaltstätigkeit in der Schweiz zugelassen. Sie erlaubt es uns, den Fortbestand unserer Kanzlei langfristig zu sichern und alle unsere Mitarbeitenden stärken miteinzubeziehen. Wir unterstehen somit den auf grosse Gesellschaften anwendbaren schweizerischen Rechtsnormen, inbesondere auch hinsichtlich der Rechnungslegung und der Corporate Governance. Das Aktienkapital wird ausschliesslich von patentierten Rechtsanwälten gehalten, damit unsere Unabhängigkeit auch in Zukunft gewahrt bleibt.
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Unsere Anwälte lieben und verstehen das Wirtschaftsrecht, sowohl in der Schweiz als auch international. Sie sind sehr ansprechbar und tragen die Angelegenheiten ihrer Mandanten, um die beste rechtliche und praktische Lösung zu finden. Sie verfügen über langjährige internationale Erfahrung im Wirtschaftsrecht. Sie sprechen mehrere Fremdsprachen fließend und haben Korrespondenten in der ganzen Welt.
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