Seit dem 16. Juli 2020 ist die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land, das nicht über ein angemessenes Schutzniveau verfügt, darunter die Vereinigten Staaten, fragwürdig und erfordert eine Prüfung der mit einer solchen Übermittlung verbundenen Risiken. Das Versäumnis, dies zu tun, kann daher als Verletzung sowohl des DSVGO als auch des Bundesgesetzes über den Datenschutz betrachtet werden. Wie sollte eine solche Überprüfung durchgeführt werden?
Um den Unternehmen zu helfen, in Übereinstimmung mit diesen neuen Anforderungen zu handeln, schlug die Europäische Kommission am 12. November 2020 eine neue Version der Modellklauseln vor. Diese neue Fassung, die derzeit einer öffentlichen Kommentierungsfrist bis zum 10. Dezember 2020 unterliegt, dürfte ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, d.h. aller Wahrscheinlichkeit nach im ersten Quartal 2022, die einzig akzeptable sein.
Diese neue Version sieht insbesondere vor, dass die Parteien, die die Musterklausel unterzeichnen, sicherstellen müssen, dass die Gesetzgebung des Landes, in das die Daten übermittelt werden, die Grundrechte der Bürger respektiert. Das Ergebnis dieser Beurteilung muss dokumentiert werden. Sie basiert insbesondere auf den folgenden Kriterien:
Diese Einschätzung ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da sie den Behörden unter Umständen auf Verlangen ausgehändigt werden muss.
Geht man davon aus, dass dieser von der neuen Version der Modellklausel befürwortete Ansatz im endgültigen Text beibehalten wird, müssen die Unternehmen daher einen erheblichen Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften betreiben. Diese Arbeit lässt sich in die folgenden Schritte unterteilen:
Was ist von dem vorgeschlagenen neuen System zu halten, das an sich schon den neuen Anforderungen des Gerichtshofs zu entsprechen scheint?
Wilhelm Gilliéron Rechtsanwälte AG steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen zu helfen, die Einhaltung der Vorschriften so effizient wie möglich zu gewährleisten.
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