Kunst in Zeiten von NFT: Eine Frage des Urheberrechts? wirklich?

Am 17. November machte Quentin Tarantino in den Medien von sich reden; nicht wegen der Tatsache, dass er erklärt hatte, seinen Beruf als Regisseur aufzugeben, um sich mit der kürzlichen Veröffentlichung von „Es war einmal Hollywood“ dem Schreiben zuzuwenden, sondern aus einem ganz anderen Grund: Er bot unveröffentlichte Szenen aus „Pulp Fiction“ als handgeschriebene Skripte zum Verkauf an, zusammen mit unveröffentlichten Kommentaren des Regisseurs in Form von NFTs. Tarantino zögerte nicht, diesem Thema eine eigene Website zu widmen: www.tarantinonfts.com.  


NFTs (Non Fungible Token) sind kryptografische Token, die auf der Blockchain-Technologie basieren und es ermöglichen, jede Art von Inhalt in die Blockchain zu integrieren und damit die Authentizität und Einzigartigkeit des Inhalts zu gewährleisten, da nur die Person mit dem Schlüssel auf den Inhalt zugreifen kann, mit dem der NFT verbunden ist.


Obwohl die NFT somit wahrscheinlich eine allgemeine Reichweite haben, sind sie vor allem im Bereich der Kunst populär geworden. Am 11. März 2021 versteigerte der als Beeple bekannte Digitalkünstler Mike Winkelmann bei Christie’s sein Werk „Everyday: The First 5000 Days“ mithilfe des NFT-Verfahrens. Das Werk wurde für 100 US-Dollar angeboten und führte zu 353 aufeinanderfolgenden Geboten, bis es schließlich den astronomischen Betrag von 60,25 Millionen US-Dollar erreichte. Damit ist Beeple der drittteuerste Künstler, der je ein Werk zu Lebzeiten verkauft hat, und der Künstler selbst schreibt auf seinem Tweet-Account: „Holy fuck„.


Diese Bereiche fallen jedoch nicht in meinen Zuständigkeitsbereich und ich überlasse es den Experten, sich dazu zu äußern.


Die Situation ist rechtlich gesehen ebenso herausfordernd, ohne hier ins Detail zu gehen.


Der Erwerb einer NFT bedeutet in erster Linie und vor allem, das einzige und ausschließliche Recht zu erwerben, auf den Inhalt zuzugreifen, der durch diese NFT repräsentiert wird. Es steht dem Verkäufer hingegen frei, nur die Rechte am Werk selbst zu gewähren, die er möchte. Der Käufer eines NFT kann sich nur sicher sein, dass keine andere Person als er selbst Zugang zu diesem NFT und dem damit verbundenen Inhalt hat, was ihm das Glück verschafft, der einzige zu sein, der den damit verbundenen Inhalt auf seinem Bildschirm sehen kann (und vor allem darauf spekuliert, dass der Marktwert dieses Zugangs oder sogar des Inhalts steigt).


Es steht dem Urheber jedoch frei, dem Käufer zu verbieten, das Werk zu veröffentlichen, weiterzugeben oder kommerziell zu nutzen, indem er nur den Zugang für private Zwecke erlaubt. Manche gehen sogar so weit, dass sie eine kommerzielle Nutzung bis zu einem bestimmten Betrag erlauben, z. B. einem Betrag von 100.000 US-Dollar pro Jahr, der durch den Einsatz von Smart Contracts leicht kontrollierbar ist.


Der Käufer sollte sich also genau überlegen, was er wirklich erwirbt und wie weit die Rechte gehen, die er erwirbt. Der Verkauf an sich ist also nicht gleichbedeutend mit einer Übertragung der Urheberrechte an dem verlinkten Werk, wie man meinen könnte.


An dieser Stelle sei daran erinnert, dass Sie beim Kauf eines Buches, einer Kinokarte oder eines Films, der auf einer Plattform zur Bereitstellung von Inhalten gestreamt wird, das Recht erwerben, auf dieses Werk zuzugreifen und es zu konsumieren, indem Sie es lesen oder ansehen, ohne jemals daran zu denken, dass Sie die Urheberrechte an dem Werk selbst, das in dem Medium enthalten ist, besitzen. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Erwerb eines NFT also nicht anders als der Erwerb eines Zugangs, außer dass dieses Zugriffsrecht einzigartig ist.


Mit anderen Worten: Die Diskussionen über die Rolle von NFTs werden fälschlicherweise in die öffentliche Debatte über das Urheberrecht einbezogen. Es stimmt, dass in vielen Fällen, wie in Beeple’s Werk gezeigt, der Inhalt der NFT ein geschütztes Werk darstellt. Dies ist jedoch nicht notwendigerweise der Fall, und das ist letztlich auch nicht wichtig. Was der Käufer durch den Erwerb einer NFT erwirbt, ist ein exklusives Zugangsrecht. Der Wert der NFT hängt also nicht von der Schutzfähigkeit der verlinkten Inhalte ab, sondern vielmehr vom Marktwert des Zugangsrechts und der Rechte an den verlinkten Inhalten, die von den Nutzungsbedingungen abhängen.


Aber kommen wir zurück zu Quentin Tarantino. Seine Absicht, einige unveröffentlichte Teile von „Pulp Fiction“ als NFT zu verkaufen, hat Miramax in Aufruhr versetzt. Während Miramax aufgrund einer Abtretungsklausel die Urheberrechte an dem Werk besitzt, argumentiert Tarantino, dass er sich vertraglich das Recht vorbehalten habe, das Drehbuch in gedruckter Form zu veröffentlichen, und dass die Veröffentlichung dieser unveröffentlichten handgeschriebenen Skripte, die als NFTs verkauft werden, unter diesen Vorbehalt fallen würde. Es überrascht nicht, dass Miramax dies nicht so sieht und der Ansicht ist, dass der einmalige Verkauf von NFT nicht als Veröffentlichung des Drehbuchs in gedruckter Form angesehen werden kann. Da es sich um die Auslegung von Vertragsklauseln handelt, die in einer anderen Zeit verfasst wurden und deren Tragweite heute geprüft werden muss, fällt es uns ehrlich gesagt schwer, den Antrag zu lesen, um zu sehen, wie Quentin Tarantino das Gericht angesichts einer besonders weit gefassten Abtretungsklausel, die (wenig überraschend) zukünftige Technologien einbezieht, überzeugen könnte. In jedem Fall wird der United Sta

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