Sind Sie Inhaber einer Schweizer Marke und möchten Sie ihren Schutz auf Europa mit seinen rund 500 Millionen Konsumenten ausdehnen?
In diesem Fall lohnt es sich, das Vorgehen sorgfältig zu planen. Nach unserer Erfahrung kann es sich nämlich als gefährlich erweisen, sich für eine Marke der Europäischen Union zu entscheiden, ohne eine Anmeldung bei den einzelnen nationalen (oder regionalen) Ämtern der 28 Mitgliedstaaten oder auch nur bei einem Teil davon in Betracht zu ziehen.
Der Hauptvorteil der europäischen Marke besteht darin, dass sie automatisch für alle 28 Länder der Europäischen Union gilt und die entsprechende Gebühr von EUR 850.– tiefer ist als die Summe der von den einzelnen EU-Staaten verlangten innerstaatlichen Gebühr.
Der Nachteil der europäischen Marke liegt darin, dass es sich um einen einheitlichen Schutztitel handelt.
Dieser Aspekt ist sorgfältig abzuwägen, denn ein Widerspruch oder ein Gerichtsverfahren gegen Ihre Marke der Europäischen Union kann zur Folge haben, dass ihre Eintragung in den 28 Ländern gesamthaft zurückgewiesen oder aufgehoben wird.
Erhebt zum Beispiel ein Unternehmen mit Sitz in Spanien Widerspruch gegen Ihre europäische Marke, weil es der Ansicht ist, es bestehe die Gefahr einer Verwechslung mit seiner spanischen Marke, und gewinnt das Unternehmen das Verfahren, so wird Ihre europäische Marke in allen 28 Ländern und nicht nur in Spanien abgewiesen.
Diese Situation kann zwar mit einem Ersuchen um Umwandlung der europäischen Marke in mehrere nationale Marken gelöst werden, aber dabei werden eine Umwandlungsgebühr sowie eine nationale Hinterlegungsgebühr fällig. Der Hauptvorteil der europäischen Marke wandelt sich dadurch für ihren Inhaber in einen Nachteil. Sobald die Umwandlungsgebühren und die nationalen Gebühren bezahlt sind, wird die Marke unabhängig von den einzelnen nationalen Ämtern geprüft.
Gestützt auf diese Ausführungen ist es möglicherweise von Vorteil, sich trotz höherer Gebühren für nationale (oder regionale) Marken zu entscheiden, zumal in den meisten Fällen nicht alle 28 Länder von konkretem Interesse für das Projekt sind. Wenn Sie sich auf die für die Anmeldung infrage kommenden Länder beschränken, können Sie Ihre Kosten senken. Daher ist es zweckmässig und sinnvoll, eine Fachperson zu konsultieren, um die in diesem Rahmen zu wählende Strategie frühzeitig zu bestimmen.
Die WILHELM Avocats SA verfügt über breite Erfahrung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und der Persönlichkeitsrechte. Unsere Spezialisten stehen Ihnen mit kompetenter Beratung und Unterstützung zur Seite, damit Ihre Marke in der Schweiz und im Ausland geschützt wird.
WILHELM Avocats SA – 21.03.2018
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